|
Clozapin-Ausschuss |
|
Die Arbeitsgruppe hat unter Leitung von Prof. Hippius die Bedeutung der Therapiefreiheit und der Therapieverantwortung des einzelnen psychiatrischen Arztes in der Verordnung von Clozapin herausgearbeitet und dem Hersteller, Novartis Pharma, schriftlich vorgelegt. Der Hersteller hat die Richtlinien zur Verordnung von Clozapin mittlerweile kürzer gefasst, gibt allerdings noch die Möglichkeit zur Stellungnahme. In einem nächsten Schritt soll der Hersteller davon überzeugt werden, dass die Richtlinien für die Verschreibung von Clozapin nicht indikationsspezifisch ausgerichtet sein sollten, sondern dass die Verordnung der Verantwortung der Ärzte unterliegt. Der Hersteller hat nach Aufforderung die Bereitschaft signalisiert, auf diesen Vorschlag einzugehen und sich an einer Vorlage an das BfArM zu beteiligen. Berliner Psychiater haben den Hersteller davon informiert haben, dass sie die Verordnungsbedingungen nur insofern akzeptieren, als die Kurierfreiheit nicht beeinträchtigt wird. Prof. Hippius stellte fest, dass die Verordnungsrealität mittlerweile anders ist als in der Fachinformation empfohlen. Dabei ist klar, dass vom Hersteller keine klinische Prüfungen in anderen Indikationen zu erwarten sind (Einsatz auch bei bipolarer Depression, beim M. Parkinson). Der Verordnungsanteil der atypischen Neuroleptika liegt bei nur 8% aller Neuroleptika. Der Forschungsstand rechtfertigt es aber nicht, Haloperidol länger als 2 Wochen zu verabreichen. Die atypischen Antipsychotika sind ein entscheidender Fortschritt, ihre Verordnung sollte sich auch in Deutschland durchsetzen, in USA werden bereits in ca. 60% der Verordnungen innovative Behandlungen eingesetzt. Es ist in der ärztlichen Praxis nicht länger gerechtfertigt, Dinge zu tun, die von wissenschaftlichen Daten überholt sind. |