Innovative Psychopharmaka - Siegt Ökonomie über Indikation?

Möller HJ & Fritze J, Deutsches Ärzteblatt 39 (1998) A-2352

 

Gerade in den letzten Jahren sind eine Reihe neuer Antidepressiva und Neuroleptika eingeführt worden, die bezüglich Arzneimittelsicherheit und Verträglichkeit Fortschritte darstellen. So weisen die neuen Antidepressiva bei zumindest statistisch im allgemeinen vergleichbarer Wirksamkeit kaum autonome und kardiovaskuläre Nebenwirkungen (dafür allerdings andere Nebenwirkungen) und eine größere therapeutische Breite auf. Der Vorteil der neuen Neuroleptika liegt darin, daß sie weitgehend frei von extrapyramidalmotorischen Wirkungen sind und möglicherweise besser auf die Negativsymptomatik schizophrener Psychosen wirken. Ihre verbesserte Verträglichkeit ist angesichts der notwendigen Langzeittherapie (Compliance) ein echter Fortschritt.

Allerdings sind die neuen Psychopharmaka wegen der Entwicklungskosten teurer als die traditionellen Psychopharmaka, für die meist auch Generika angeboten werden und deren Preis durch Festbeträge diktiert wird. Bei den neuen Antidepressiva liegen die Tagesbehandlungskosten 3-5fach über denen der Trizyklika der ersten Generation, bei den neuen Neuroleptika 5-8fach über denen der konventionellen. Die oft bessere Verträglichkeit der neuen Substanzen kann durchaus Grund genug für ihre Verordnung bei vielen Patienten sein. Außerdem gilt noch die Vorschrift des Sozialgesetzbuchs, daß jedem Kranken eine ggf. nur besser verträgliche Therapie nicht allein aus Kostengründen vorenthalten werden darf. Konterkariert wird diese Situation durch die in einzelnen KVen bereits avisierten Richtgrößen, welche die Umsetzung moderner therapeutischer Leitlinien blockieren.

So läßt sich z.B. mit einer Richtgröße von ca 77 DM (Bayern) nicht einmal die antidepressive Therapie mit dem billigsten Generikum finanzieren, wenn die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft für eine depressive Episode eine 6-18monatige Therapie empfiehlt, die vorgesehene Richtgröße aber kaum eine 70tägige Therapie erlaubt. Ob der "Fallmix" einer durchschnittlichen Nervenarztpraxis hier einen Ausgleich bewirkt, ist mehr als fraglich. Die Auswahl zwischen traditionellen und neuen Psychopharmaka muß sich auch künftig an der medizinischen Indikation orientieren können und darf nicht von Kostengesichtspunkten diktiert werden. Das wäre Rationierung, der sich gerade psychisch Kranke u.a. angesichts ihrer finanziell eher ungünstigen Bedingungen kaum durch Selbstzahlung entziehen könnten.